Grund und Boden: VFGH vs. BGF
Die Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden ist grundsätzlich (unter den gesetzlichen Voraussetzungen) von der Immobilienertragsteuer befreit. Die Hauptwohnsitzbefreiung erfasst neben dem Eigenheim auch den der Nutzung des Eigenheims oder der Eigentumswohnung dienenden Grund und Boden (Garten oder Nebenfläche). ... mehr >
Die Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden ist grundsätzlich (unter ... mehr >


